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Einführung des Berufsgrundbildungsjahres Friseure

 

Sehr geehrte Friseure und Friseurinnen im Kreis Herzogtum Lauenburg,

die Ausbildungszahlen am BBZ gehen in vielen dualen Ausbildungsgängen zurück bzw. verharren auf einem geringen Niveau.

Von dieser Entwicklung ist auch der Ausbildungsberuf Friseur/Friseurin betroffen.

Die Fortführung der schulischen Ausbildung ist aufgrund der außerordentlich geringen Ausbildungszahlen perspektivisch am BBZ Mölln gefährdet.

Alle Berufsbildenden Schulen – so auch das BBZ Mölln – sind vom Bildungsministerium Schleswig-Holstein aufgefordert – für alle Ausbildungsberufe mit geringen Ausbildungszahlen Begründungen zu nennen, warum der Berufsschulunterricht im Kreis Herzogtum Lauenburg erhalten bleiben muss. Wenn die Ausbildungszahlen nicht steigen, wird die Ausbildung am Standort Mölln eingestellt werden.

Wenn Sie gemeinsam mit dem BBZ Mölln den Ausbildungsstandort Mölln erhalten wollen, können wir gemeinsam eine neue Struktur für die Ausbildung der Friseure/Friseurinnen aufbauen.

In einigen Handwerksberufen gibt es bereits ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ), mit vollschulischem Unterricht im ersten Jahr und Betriebspraktika.

Diese Form der Ausbildung muss von Ihnen gewollt und unterstützt werden.

Wir haben mit der Friseur-Innung und der Obermeisterin Frau Riewesell über die Schulleitung des BBZ Mölln die Einführung eines Berufsgrundbildungsjahres im Bereich Körperpflege für Friseure beantragt.

Mit Schuljahresbeginn 2024/2025 wird das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Körperpflege für  Friseure am Berufsbildungszentrum Mölln eingeführt (Informationen zum Berufsgrundbildungsjahr –BGJ s. Anlage).

Wir werden die Beschulung des Ausbildungsberufs Friseure-Unterstufe gemeinsam mit dem BGJ organisieren.

Das hat den Vorteil, dass Schülerinnen und Schüler des BGJ gemeinsam die Schultage mit der Friseur-Unterstufe absolvieren.

Drei weitere Berufsschultage werden die Schülerinnen und Schüler, die am  BGJ teilnehmen mit einem hohen Praxisanteil beschult werden.

Für die Betriebe, die Jugendliche für den Beruf der Friseurin/ des Friseurs ausbilden wollen, bedeutet dies, dass es zwei Möglichkeiten der Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin gibt:

  1. Die reguläre duale Ausbildung zum Friseur/zur Friseurin
  2. Die Ausbildung im Rahmen des Berufsgrundbildungsjahres bedeutet, dass das Jahr der Ausbildung in der Praxis und der Theorie in den Fach- und Unterrichtsräumen des Berufsbildungszentrums Mölln stattfindet. Begleitet wird das Berufsgrundbildungsjahr von zwei dreiwöchigen Betriebspraktika im Januar und Juni.

Welche Vorteile hat das BGJ Körperpflege/Friseur für Sie als Ausbilder?

  • Sie haben ein Jahr Zeit, den Schüler/die Schülerin kennenzulernen (zwei dreiwöchige Praktika im Januar und Juni 2025, die stattfinden, wenn Sie Zeit für die Schüler und Schülerinnen haben).
  • Sie haben die Möglichkeit, den Schüler/die Schülerin für Veranstaltungen bei Ihnen im Salon einzubinden (Schulungen, Meetings etc.).
  • Sie können mit den Lehrkräften am BBZ Mölln in Kontakt treten und sich über die Leistungen des Schülers/der Schülerin austauschen.
  • Sie zahlen für das erste Ausbildungsjahr (BGJ) keine Ausbildungsvergütung.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen Grundtechniken sowie Grundlagen der Kommunikation.
  • Das veränderte Schülerklientel und die damit verbundenen Herausforderungen wie Spracherwerb und Primärtugenden zur Erreichung des Berufsabschlusses werden vermittelt, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.

Voraussetzung für die Teilnahme am Berufsgrundbildungsjahr ist ein Vereinbarung, der mit Ihrem Betrieb geschlossen wird. Nach erfolgreicher Teilnahme am Berufsgrundbildungsjahr übernehmen Sie die Auszubildenden direkt in das zweite Ausbildunsgjahr. Mit dem Berufsgrundbildungsjahr gelingt es, Ihren Betrieb um die Ausbildungskosten im ersten Ausbildungsjahr zu entlasten und die Schülerinnen und Schüler auf den Beruf in Theorie und Praxis vorzubereiten.

Die Vorverträge werden in der Geschäftsstelle der Innung und im Büro des BBZ Mölln vorgehalten oder können über die Homepage

www.handwerk-lauenburg.de/index.php/ausbildung-des-kreises-herzogtum-lauenburg

heruntergeladen werden.

Die Anmeldung für das Berufsgrundbildungsjahr erfolgt über den Betrieb an das Berufsbildungszentrum Mölln. Interessierte Bewerber wenden sich bitte direkt an die Betriebe.

Der beiliegende Flyer liefert Ihnen weitere Informationen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an das Berufsbildungszentrums Mölln Fachbereich Friseure.

Über eine Online-Informationsveranstaltung zu Jahresbeginn werden wir Sie gesondert informieren.

Mit freundlichem Gruß

Abteilungsleiterin                                                Obermeisterin                                           Geschäftsführerin

Änne Rickert-Petrick                                           Leila Riewesell                                          Susanne Bendfeldt

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Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Herzogtum Lauenburg – Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Kerschensteinerstraße 2
23879 Mölln

Vertreten durch die Schulleitung / Geschäftsführung:

Ulrich Keller, Schulleiter und Geschäftsführer
Matthias-Jörg Links, 1. stellvertretender Schulleiter und Geschäftsführer
Michael Tiede, 2. stellvertretender Schulleiter und Geschäftsführer

Telefon: (0 45 42) 85 79 0
Telefax: (0 45 42) 85 79 44
E-Mail: bbzmoelln.moelln@schule.landsh.de

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