Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer dieses nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannten Ausbildungsberufs für Menschen mit Behinderung beträgt 3 Jahre. Sie findet in den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt und orientiert sich an dem anerkannten Ausbildungsberuf der Hauswirtschafterin/ des Hauswirtschafters.
Der Theorieanteil ist reduziert und die gesamte Ausbildung an die Lernvoraussetzungen der Auszubildenden angepasst.
Arbeitsgebiet
Fachpraktiker/-innen Hauswirtschaft arbeiten in Pflege- oder Kinderheimen, in Kuranstalten, in Ferienheimen, Hotels oder auch in privaten Haushalten. Sie wirken mit bei der Versorgung der Patienten, Heiminsassen, Gäste oder Privatpersonen. Sie helfen bei der Nahrungszubereitung, halten die Sanitär- und Wohnräume hygienisch sauber und betreiben Kleidungs- und Wäschepflege. In Privathaushalten leisten sie Hilfe bei der Kinderbetreuung und der Pflege von hilfebedürftigen Menschen.
Berufliche Fähigkeiten
Fachpraktiker/ Fachpraktikerinnen Hauswirtschaft
- beherrschen grundlegende hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
- können Lebensmittel und Vorräte vorschriftsmäßig lagern.
- bereiten Speisen zu und beachten die Hygienevorschriften.
- beherrschen die ordnungsgemäße Textilpflege.
- reinigen Räume, Einrichtung und andere Gegenstände und Materialien fachgerecht.
Interessante Links
Weitere Informationen – Arbeitsagentur:
https://berufenet.arbeitsagentur.de/