Und schon starten wir…
Neu: Fachschule Heilerziehungspflege PIA Ausbildung |
Die praxisintegrierte Ausbildung in der Heilerziehungspflege (PIA Ausbildung) am BBZ Mölln startet zum Schuljahr 2022/23
Wir wollen mit dem PIA Modell die Heilerziehungspflege stärken und sichern!
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie Fragen zur PIA HEP Ausbildung haben.
Änne Rickert-Petrick
Berufsbildungszentrum Mölln
Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Herzogtum Lauenburg (AöR)
Schulleiter: Ulrich Keller (OStD)
Kerschensteinerstr. 2
23879 Mölln
Tel.: 04542 8579-0
Fax: 04542 8579-44
mailto: aenne.rickert-petrick@schule.landsh.de
Internet: www.bbzmoelln.de
Fachschule für Heilerziehungspflege – praxisintegrierte Ausbildung (PIA)
Ab dem Schuljahr 2022/2023 bieten wir die Heilerziehungspflege Ausbildung in praxisintegrierter Form an.
Die praxisintegrierte Ausbildungsform bietet die Möglichkeit, über einen Zeitraum von drei Jahren, schulisches Wissen mit Praxiserfahrungen in den verschiedensten Einsatzfeldern für Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen, zu verknüpfen.
Das Ziel der Weiterbildung ist die Befähigung, selbständig und eigenverantwortlich Menschen, deren personale und soziale Identität und Integration durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen erschwert ist, zu begleiten, zu pflegen und deren Persönlichkeitsentwicklung, Bildung, Sozialisation und Rehabilitation zu fördern.
Berufliche Aufnahmevoraussetzungen:
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine
- einschlägige praktische Tätigkeiten oder ein einschlägiges Praktikum von mindestens 150 Zeitstunden oder
- eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren.
- In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer den schulischen Teil der Fachhochschulreife, die fachgebundene oder die Allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie einschlägige praktische Tätigkeiten oder ein einschlägiges Praktikum von mindestens 150 Zeitstunden absolviert hat.
Auf die Zeiten der praktischen Tätigkeiten werden förderliche freiwillige Dienste auf Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.
Schulische Aufnahmevoraussetzungen
- der mittlere Schulabschluss oder
- ein diesem gleichwertiger Schulabschluss
- in begründeten Fällen erfüllt die schulischen Aufnahmevoraussetzungen auch, wer einen Ersten Allgemeinbildenden Schulabschluss mit einer Durchschnittsnote von mindestens 3,0 und eine anerkannte abgeschlossene Berufsausbildung erworben hat.
Persönliche Aufnahmevoraussetzungen
- die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, das nicht älter als drei Monate ist; die Aufnahme ist abzulehnen, wenn aus dem Führungszeugnis ersichtlich ist, dass die Bewerberin/der Bewerber für die angestrebte Weiterbildung nicht geeignet ist,
- eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz; diese kann auch im Verlauf des Bildungsgangs vorgenommen werden.
Aufnahmevoraussetzungen für das PiA-Modell zusätzlich
- Einreichen einer beglaubigten Kopie des Arbeitsvertrags (Dienstvertrags) über 19,5 Stunden/Woche für 3 Jahre bei einem Träger der Behindertenhilfe (kann nachgereicht werden).
- Einreichen der vom Träger ausgefüllten Ausbildungsabsichtserklärung (kann nachgereicht werden, Download siehe unten).
- Der Träger muss einen Kooperationsvertrag mit uns abschließen (Download siehe unten).
Zulassung
Über die Zulassung entscheidet der Träger der Einrichtung. Die Fachschule überprüft danach die Erfüllung der Eingangsvoraussetzungen
Organisation
Für das dreijährige PiA-Modell gilt:
- Die theoretische Ausbildung findet an zwei Tagen in der Woche im BBZ Mölln
und
- die fachpraktische Ausbildung an drei Tagen pro Woche in der Einrichtung
Mögliche Einsatzfelder für Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen:
- Tagesförderstätten
- Elementarbereich nach § 1 Absatz2 Nummer 1 und 2 KitaG
- Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung/besonderem Hilfebedarf
- Wohn-, Lebens- und Arbeitsgemeinschaften für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen für Menschen mit seelischer Behinderung
- Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Hilfebedarf nach § 61 Abs.1 und2 und §§53,54, SGB XII
- Einrichtungen für Menschen mit Hilfebedarf nach dem 8. Kapitel SGB XII
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM)
- Einrichtungen der Jugendhilfe (Hilfen zur Erziehung)
- Pädagogische Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen und
- Einrichtungen der pädagogischen Gesundheitsförderung, z.B. Kinder- und Jugendpsychiatrie
Unterrichtsorganisation
Struktur des Ausbildungsganges
Die Ausbildung erfolgt nach dem handlungsorientierten Ansatz in Lernfeldern:
- Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
- Beziehungen professionell gestalten und mit Einzelnen und Gruppen unterstützend arbeiten
- Lebenswelten und individuellen Entwicklungsstand wahrnehmen, verstehen und Prozesse der Inklusion fördern
- Adressatengerechte Bildungs- und Unterstützungsangebote partizipatorisch planen und umsetzen sowie Pflegeprozesse gestalten
- Partnerschaften zur Entwicklungsbegleitung im Kontext individueller Lebensbezüge gestalten und Übergänge unterstützen
- Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren
Praxiszeiten
Es handelt sich um einen 3-jährigen Bildungsgang, bestehend aus:
- Die in den Stundentafeln vorgesehenen betrieblichen Praxiszeiten sind in mindestens zwei für diesen Beruf einschlägigen Arbeitsfeldern abzuleisten,
- mindestens 300 Stunden (ca. 15 Wochen der betrieblichen Praxiszeiten sind in einem pflegerischen Schwerpunk zu absolvieren). Dies gilt nicht für Schülerinnen und Schüler mit einer mindestens zweijährigen beruflichen Ausbildung im Bereich Pflege.
Quellen:
fs_sw_heilerziehungspflege_lp.pdf (schleswig-holstein.de)
Handreichung FS Heilerziehungspflege Dezember 2017 (schleswig-holstein.de)
Fragen rund um die praxisintegrierte Ausbildungsform (FAQ)
Wie finde ich einen Träger für den nachzuweisenden Ausbildungsplatz?
Sie können sich generell bei allen Trägern von Einrichtungen der Behindertenhilfe erkundigen, ob diese Sie in die Ausbildung übernehmen. Hilfreich können dabei unsere Kooperationspartner der HEP Vollzeit sein (LHW Mölln Hagenow, Don-Bosco-Haus, Mölln).
Wie soll ich mich bei Praxiseinrichtungen bewerben?
Es ist nötig beim Träger der angestrebten Einrichtung eine gezielte Bewerbung einzureichen, bestehend aus: Anschreiben, Lebenslauf, aktuellen Zeugnissen, Bescheinigungen über abgeleistete Praktika etc. Wir empfehlen Ihnen FRÜHZEITIG mit der Suche nach einem passenden Ausbildungsplatz zu beginnen.
Was muss durch den Träger nachgewiesen werden?
Der Träger, der Sie ausbilden möchte, muss vor Beginn der Ausbildung die auf dieser Seite zum Download bereitstehende Kooperationsvereinbarung unterschreiben und an die Schule schicken.
Zudem muss Ihnen die Ausbildungsabsichtserklärung ausgestellt werden und Sie müssen einen Ausbildungsvertrag (Dienstvertrag) spätestens am ersten Schultag nachweisen.
Bekomme ich ein Ausbildungsgehalt?
Ja, der Träger zahlt Ihnen eine Ausbildungsvergütung. Diese soll den jeweiligen Bestimmungen des TVAöD – Besonderer Teil Pflege – entsprechen.