Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) Farbtechnik, Raumgestaltung und Oberflächentechnik
Schulart und Ausbildungsziel
Das Berufsgrundbildungsjahr Farbtechnik und Raumgestaltung ist eine einjährige, schulisch organisierte Vollzeitmaßnahme mit hohem Praxisanteil für Jugendliche, die beabsichtigen im Malerhandwerk (allgemein: Berufsfeld Farbtechnik und Raumgestaltung) eine Lehre zu machen. Es ersetzt vollständig das erste Ausbildungsjahr der dreijährigen Ausbildung zum Maler- und Lackierer bzw. der zweijährigen Ausbildung zum Bauten- und Objektbeschichter. Bei erfolgreicher Teilnahme erfolgt die Übernahme in das zweite Ausbildungsjahr im Rahmen eines Ausbildungsvertrages mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb des Maler- und Lackiererhandwerks.
Auf Antrag der Malerinnung erfolgt ab dem Schuljahr 2014/15 im Kreis Herzogtum Lauenburg die Ausbildung zum Maler- und Lackierer bzw. zum Bauten- und Objektbeschichter im ersten Ausbildungsjahr im Berufsgrundbildungsjahr.
Seit dem Schuljahr 2018/19 gibt es auch die Möglichkeit, eine duale Ausbildung im 1. Ausbildungsjahr zu beginnen.
Aufnahmevoraussetzungen
Einzige Aufnahmevoraussetzung ist der Abschluss eines Vorvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb. Dieser beinhaltet:
- die Regelung der Übernahme in das zweite Ausbildungsjahr der Maler- und Lackierer bzw. der Bauten- und Objektbeschichter-Ausbildung,
- die beiderseitige (Schüler/Betrieb) Verpflichtung zur Durchführung von Betriebspraktika in den Herbst- und Frühjahrsferien.
Dieser Vorvertrag wird zwischen dem Schüler und dem Ausbildungsbetrieb abgeschlossen.
Im Berufsgrundbildungsjahr Farbtechnik und Raumgestaltung stehen am Berufsbildungszentrum Mölln maximal 30 Plätze zur Verfügung. Sollten mehr Vorverträge abgeschlossen werden, werden die Teilnehmer im Rahmen eines schulischen Auswahlverfahrens bestimmt.
Unterrichtsinhalte
Berufsbezogen:
- Fachtheorie in den Lernfeldern 1-4
- Metallische Untergründe bearbeiten
- Nicht-metallische Untergründe bearbeiten
- Oberflächen und Objekte herstellen
- Oberflächen gestalten
- Fachpraxis (Werkstattarbeiten)
Berufsübergreifend:
- Kommunikation;
- Wirtschaft und Politik;
- Sport;
Vergütung
Im ersten Jahr der Berufsausbildung erfolgt keine Vergütung, da es sich um ein Bildungsangebot in schulischer Verantwortung handelt. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.
Lehr- und Lernmittel
Theorie-Unterricht:
Die Berufsschule stellt im Rahmen der gesetzlichen Lernmittelfreiheit einen Teil der für den Theorieunterricht notwendigen Fachbücher. Der Schüler stellt die notwendigen Schreib- und Zeichenmaterialien und – soweit erforderlich – weitere Fachbücher.
Fachpraxis-Unterricht:
Das Berufsbildungszentrum Mölln stellt die für den Fachpraxisunterricht notwendigen Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien. Der Schüler stellt die Arbeitskleidung (Sicherheitsschuhe, Gehörschutz und Arbeitskleidung).
Anmeldungen
Die Anmeldung erfolgt über die Betriebe an das Schulbüro des Berufsbildungszentrum Mölln. Der Anmeldung ist eine Kopie des Vorvertrages beizulegen.
Organisation des zweiten und dritten Ausbildungsjahres
Der offizielle Beginn des sich an das Berufsgrundbildungsjahr anschließenden Berufsausbildungsverhältnisses zum Maler und Lackierer bzw. Bauten- und Objektbeschichter ist unabhängig vom jeweiligen Schuljahresende der 01. September jeden Jahres.
Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Beschulung an einem Wochentag.